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FAQ
  1. Was benötige ich nach Abschluß eines Ausbildungsvertrags?
  2. Wann kann ich frühestens an der Theorieprüfung teilnehmen?
  3. Wie viele Fehlerpunkte darf ich bei der Theorieprüfung höchstens haben?
  4. Wann kann ich die Theorieprüfung wiederholen?
  5. Wie lange ist eine bestandene Theorieprüfung gültig?
  6. Wann kann ich frühestens an der praktischen Prüfung teilnehmen?
  7. Wie lange dauert die praktische Prüfung?
  8. Wann kann ich die praktische Prüfung wiederholen?
  9. Wie lange dauert die Probezeit?
  10. Was passiert mit meiner Probezeit wenn ich im Straßenverkehr auffällig werde?
  11. Wie ist der Ablauf eines Aufbauseminars für Probeführerscheinbesitzer?
  12. Wie kann ich "Punkte" abbauen?
Was benötige ich nach Abschluß eines Ausbildungsvertrags?

- einen Sehtest (im Bedarfsfall ein Gutachten vom Augenarzt)
- eine Bescheinigung über Kursteilnahme "Sofortmaßnahmen am Unfallort"
- ein biometrisches Passbild

Wann kann ich frühestens an der Theorieprüfung teilnehmen?

Frühestens drei Monate vor erreichen des erforderlichen Mindestalters (siehe: Führerscheinklassen).
Wie viele Fehlerpunkte darf ich bei der Theorieprüfung höchstens haben?

Du darfst für die Klassen B, A(-) und A1 höchstens 10 Fehlerpunkte machen, für die Mofa-Prüfbescheinigung sind höchstens 7 Fehlerpunkte erlaubt.
Wann kann ich die Theorieprüfung wiederholen?

Beim ersten Nichtbestehen darfst du deine Theorieprüfung nach 14 Tagen wiederholen, solltest du erneut nicht bestehen, findet eine zweite Wiederholung wieder frühestens nach 14 Tagen statt. Eine Wartezeit wie bisher von 3 Monaten nach der nichtbestandenen 3. Prüfung gibt es nicht mehr.
Wie lange ist eine bestandene Theorieprüfung gültig?

Deine bestandene Theorieprüfung ist 12 Monate gültig. Du solltest daher innerhalb von 12 Monaten nach der Theorieprüfung, deine praktische Prüfung ablegen.
Wann kann ich frühestens an der praktischen Prüfung teilnehmen?

Frühestens ein Monat vor erreichen des erforderlichen Mindestalters (siehe: Führerscheinklassen ).
Wie lange dauert die praktische Prüfung?

In der Regel zwischen 30-75 Minuten, je nach Führerscheinklasse.
Wann kann ich die praktische Prüfung wiederholen?

Beim ersten Nichtbestehen darfst du deine praktische Prüfung nach 14 Tagen wiederholen, solltest du erneut nicht bestehen, findet eine zweite Wiederholung wieder frühestens nach 14 Tagen statt. Eine Wartezeit wie bisher von 3 Monaten nach der nichtbestandenen 3. Prüfung gibt es nicht mehr.
Wie lange dauert die Probezeit?

Für die Führerscheinklassen M, L oder T gibt es keine Probezeit. Ansonsten gilt: Einen Führerschein auf Probe erhälst du, wenn du zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis (der Klassen A, A1, B) erwirbst. Die Probezeit beginnt mit Erteilung des Führerscheins und endet nach zwei Jahren (sofern du während deiner Probezeit keine Auffälligkeiten zeigst).
Was passiert mit meiner Probezeit wenn ich im Straßenverkehr auffällig werde?

Es kommt darauf an, wie schwer das Verkehrsvergehen war. In der Regel wird ein Aufbauseminar für Probeführerscheinbesitzer (Nachschulung) angeordnet. Außerdem verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre, auf insgesamt vier Jahre. Solltest du nicht am Aufbauseminar teilnehmen (oder die festgelegte Frist versäumen), wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Wie ist der Ablauf eines Aufbauseminars für Probeführerscheinbesitzer?

Das Seminar dauert ca. zwei bis vier Wochen und wird als Gruppen- oder Einzelseminar durchgeführt. Darin enthalten sind vier Sitzungen und eine Fahrprobe. Im Einzelseminar dauert eine Sitzung 60 Minuten, im Gruppenseminar 135 Minuten.
Wie kann ich "Punkte" abbauen?

Seit dem 01.01.1999 kannst du Punkte in der Verkehrssünderkartei abbauen. Bei nicht mehr als 8 Punkten können innerhalb von fünf Jahren 4 Punkte abgebaut werden, wenn freiwillig ein Aufbauseminar für Punkteauffällige (ASP) besucht wird. Bei 9 bis 13 Punkten, erfolgt eine schriftliche Verwarnung der Behörde mit dem Hinweis der Möglichkeit, ein ASP-Seminar zu besuchen. Führst du dieses durch, werden 2 Punkte abgebaut. Sofern 14 bis 17 Punkte vorhanden sind, erfolgt eine schriftliche Verwarnung der Behörde zum zwingenden Besuch eines ASP-Seminars, bei dem keine Punkte abgebaut werden. In solchen Fällen kannst du jedoch 2 Punkte abbauen, indem du freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnimmst. Bei Erreichen von 18 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.
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